Die finanziellen Mittel für den Behindertentransport sind beschränkt. Deshalb gibt es bei der Anzahl Fahrten und bei den subventionierten Kosten pro Person Obergrenzen. Bei den Kosten gilt der Nettobetrag (Taxameterbetrag abzüglich Selbstbehalt).


Die Kontingente betragen:

 

Personen im IV-Alter

(Kategorien RI / FI)

Personen im AHV-Alter

(Kategorien RA / FA)

Fahrten 216 (18 pro Monat) 144 (12 pro Monat)
Kostendach  (netto) Fr. 10‘000 pro Jahr Fr. 4‘000 pro Jahr